Hygieneanforderungen bei Medizinprodukten im mobilen Einsatz

Hygieneanforderungen bei Medizinprodukten

Mobile Kontingente des Sanitätsdienstes und des zivilen Katastrophenschutzes stellen im Einsatzfall die medizinische Versorgung sicher. Die präklinische Erstversorgung am Ort der Erkrankung, Verletzung oder Verwundung dient einerseits der Lebensrettung und dem Organ- bzw. Funktionserhalt, andererseits der Herstellung der Transportfähigkeit.

Eine umfassende ärztliche Betreuung wird durch mobile Lazarette sichergestellt, die Operationen durchführen. Voraussetzung für effizient arbeitende Operationsmodule sind leistungsfähige Zentralsterilisationen, die mit gleichbleibend hoher Qualität schnell und schonend Instrumente reinigen sowie steril bereitstellen.

Die Anforderungen an eine Instrumentenaufbereitung bzw. Zentralsterilisation (ZSVA)* haben sich auch im mobilen Einsatz wesentlich geändert. Früher wurde manuell gereinigt und abschließend mit Dampf sterilisiert. Heute steht ein reproduzierbarer, validierbarer Reinigungsprozess** im Vordergrund, mit unreinen und reinen Arbeitsbereichen sowie kreuzungsfreien Wegen. Dies bedingt u. a. maschinelle Spülprozesse mit thermischer Desinfektion und Trocknung, bevor diese Instrumente in normgerechten Sterilisatoren weiter aufbereitet werden. Die für die Sterilgüter maßgeblichen Prozessparameter während der Reinigung und Sterilisation sind aufzuzeichnen sowie zu archivieren.

* Zentrale Sterilgut-Versorgungsabteilung
** Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen der Hygiene bei Medizinprodukten“ sind einzuhalten.

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